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   OLG Köln, 08.04.2013 - III-2 Ws 181/13   

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https://dejure.org/2013,9470
OLG Köln, 08.04.2013 - III-2 Ws 181/13 (https://dejure.org/2013,9470)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.04.2013 - III-2 Ws 181/13 (https://dejure.org/2013,9470)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. April 2013 - III-2 Ws 181/13 (https://dejure.org/2013,9470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme missbräuchlicher Geltendmachung von Verfahrensrechten i.R.d. § 119a StPO; Anforderungen an die Zulässigkeit der Überlassung einer Topfpflanze während der Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119a
    Vollzug der Untersuchungshaft; Überlassung einer Topfpflanze; Rechtsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 Ws 10/11

    Strafvollstreckung: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2013 - 2 Ws 181/13
    Darunter fallen Disziplinarmaßnahmen gegen den Gefangenen, aber auch sonstige Beschränkungen, u.a. bei der Einbringung von Gegenständen (wie hier bei der Überlassung einer Topfpflanze).Gegen die gerichtliche Entscheidung nach § 119a Abs. 3 StPO ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO gegeben (Oberlandesgericht Stuttgart, NStZ 2011, 709), so dass die Beschwerde statthaft und auch sonst hinsichtlich ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen unbedenklich ist.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14

    Untersuchungshaft: Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Ablehnung einer vom

    Mit dem Rechtsbehelf nach § 119a Abs. 1 Satz 1 StPO kann auch die Ablehnung einer vom Untersuchungsgefangenen begehrten Regelung oder Maßnahme durch die Vollzugsanstalt zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 184; OLG Köln, NStZ-RR 2013, 285; Schultheis in KK-StPO, 7. Aufl., § 119a Rdn. 9; Wankel in KMR (Stand: Juli 2011), § 119a Rdn. 1; Herrmann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, § 119a Rdn. 11; Wiesneth, Die Untersuchungshaft, 2010, Rdn. 393; a.A. Grube, StV 2013, 534, 537; Paeffgen im SK-StPO, 4. Aufl., § 119a Rdn. 18a).
  • BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22

    Rechtsschutzbedürfnis in Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Maßgebend für diese Beurteilung sind der Antrag, die Antragsbegründung und die Umstände des Einzelfalles (vgl. OLG Frankfurt a.a.O. Rn. 10 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 1 Ws 606/09 - BeckRS 2015, 16214; OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2013 - III-2 Ws 181/13 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 Ws 130/18 Vollz -, juris Rn. 7 f.; Arloth/Krä a.a.O., § 109 StVollzG Rn. 4 m.w.N.).
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